JAGDHAFTPFLICHT


Jagdhaftpflicht

Jagdhaftpflicht

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Wer in Deutschland auf die Pirsch gehen will, muss nicht nur eine Jagdprüfung ablegen, sondern braucht auch eine Haftpflichtversicherung. Das sind die Voraussetzungen für einen Jagdschein. Denn auf der Jagd kann allerhand passieren: Ein Querschläger verletzt einen Spaziergänger, dein Jagdhund beißt einen Pilzsammler oder ein Jagdgast verletzt sich am Hochsitz. Die Jagdhaftpflichtversicherung sichert dein Jagdrisiko umfassend und zeitgemäß ab. Sie kommt für den entstandenen Schaden auf und sichert Dich gegen unberechtigte Forderungen.

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Personen, die nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben möchten.

Was ist versichert?

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Jäger, Jagdpächter, Jagdherr bzw. Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt dann unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Der Leistungsumfang der Jagdhaftpflichtversicherung erstreckt sich
auf Personen-, Sach- und daraus als Folge entstehende Vermögensschäden.

Zusätzlich ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers u.a. aus folgenden Nebenrisiken (evtl. gegen Mehrbeitrag) versicherbar:

  • aus dem erlaubten Besitz bzw. Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen und Munition auch außerhalb der Jagd
  • aus fahrlässiger Überschreitung von Rechten im Jagdschutz oder des Notwehrrechtes
  • als Halter (auch Abrichter und Ausbilder) von Frettchen, Beizvögeln und Jagdgebrauchshunden
  • aus der Teilnahme an Jagdhunde-Gebrauchsprüfung
  • Auslandsschäden
  • aus nichtgewerbsmäßigem Wiederladen

Welche Gefahren sind u. a. nicht versichert?

  • vorsätzliches Handeln
  • strafbare Handlungen
  • Ansprüche aus Wildschäden
  • Schäden, die aus dem Gebrauch eines Kraft-, Luftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers entstehen

Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt weltweit. Für Schadensereignisse im Ausland, gelten spezielle Bedingungen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche und Kosten zur Abwehr
unberechtigter Ansprüch.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Unfallversicherung: Der Umgang mit Waffen, schwieriges Gelände, wilde Tiere, usw. erhöhen natürlich das Risiko eines Unfalls enorm. Um nach einem Unfall das nötige Kapital für Umbauten von Kfz, Wohnung und ähnlichem zur Verfügung stehen zu haben, ist der Abschluss einer ausreichenden Unfallversicherung sinnvoll.


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